Garantiebedingungen

Einleitung

Diese Informationen beschreiben gesetzliche Gewährleistungsrechte und den Umgang mit möglichen zusätzlichen Garantiezusagen. Gesetzliche Rechte nach §§ 437 ff. BGB werden durch eine Garantie nicht ersetzt und nicht eingeschränkt.

  1. Gesetzliche Gewährleistung

Für Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 434, 437 ff. BGB.

Bei mangelhafter Ware können Verbraucher nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz verlangen.

  1. Verhältnis von Gewährleistung und Garantie

Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht.

Eine Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Zusage, sofern sie ausdrücklich angeboten wird. Eine Garantie ersetzt die gesetzliche Gewährleistung nicht.

  1. Kommerzielle Garantie

Eine zusätzliche kommerzielle Garantie wird nur gewährt, wenn sie auf der jeweiligen Produktseite oder in einer gesonderten Garantiezusage ausdrücklich beschrieben ist.

Wenn keine solche ausdrückliche Zusage besteht, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

  1. Garantiegeber

Soweit eine kommerzielle Garantie ausdrücklich angeboten wird, ergibt sich der Garantiegeber aus der jeweiligen Garantiezusage.

Ohne ausdrückliche Garantiezusage wird kein zusätzlicher Garantiegeber benannt.

  1. Dauer

Die Dauer einer kommerziellen Garantie richtet sich ausschließlich nach der jeweils ausdrücklich genannten Garantiezusage.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Fristen des BGB.

  1. Umfang

Soweit eine kommerzielle Garantie ausdrücklich angeboten wird, richtet sich der Umfang nach der jeweiligen Garantiezusage.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unabhängig davon bestehen.

  1. Möbelbezogene Eigenschaften

Möbel können materialbedingte Eigenschaften aufweisen. Dazu gehören leichte Farbabweichungen, Strukturunterschiede, Maßtoleranzen oder Veränderungen durch Nutzung, Licht, Feuchtigkeit oder Temperatur.

Solche Eigenschaften sind im Einzelfall von einem Sachmangel nach § 434 BGB zu unterscheiden.

  1. Ausschlüsse bei freiwilliger Garantie

Soweit eine kommerzielle Garantie ausdrücklich angeboten wird, können normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, fehlerhafte Montage, fehlende Pflege, eigenmächtige Veränderungen, äußere Einwirkungen oder ungeeigneter Rücktransport ausgeschlossen sein.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

  1. Antragstellung

Bei einem Anliegen sollten Kunden den Kundenservice kontaktieren und Bestellnummer, Artikelbezeichnung, Beschreibung des Problems sowie Fotos der Ware und Verpackung bereitstellen.

Bei Transportschäden sollten Verpackung, Schutzmaterialien und Transportverpackung dokumentiert werden.

  1. Prüfung

Nach Eingang der Anfrage wird geprüft, ob ein gesetzlicher Gewährleistungsfall oder eine ausdrücklich gewährte kommerzielle Garantie betroffen ist.

Für größere Möbelstücke kann eine Abstimmung zum Rücktransport erforderlich sein.

  1. Kontakt

E-Mail: bd@coriaoloft.com
Telefon: +81 (909) 504 85 57
Adresse: B-101 1009-1 KIBITSU KITA-KU OKAYAMA-SHI OKAYAMA 701-1341 JAPAN
Geschäftszeiten: Montag bis Freitag 09:30–17:30
Liefergebiet: Deutschland

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